Einwilligung zur Kontaktaufnahme

Seit jeher haben wir eine besonders enge und vertrauensvolle Bindung zu unseren Kunden. Diese möchten wir auch in Zukunft stets beibehalten. Um dies zu gewährleisten ist eine gelegentliche Kontaktaufnahme zu Ihnen notwendig!

Die Gesetzgebung sieht vor, dass wir dazu Ihre schriftliche Einwilligung für eine Kontaktaufnahme benötigen.  

  1. Einwilligung
  2. Kontaktdaten
  3. Zusammenfassung
Einwilligung

Bitte überprüfen Sie die markierten Eingabefelder.

Die Bank oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen darf mich zu Finanz- und Versicherungsprodukten (z. B. Einlage-, Anlage-, Kredit-, Versicherungs- und Bausparprodukten) der Bank oder der Verbund- und Kooperationspartner der Bank (Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG, Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, R+V Lebensversicherung AG, R+V Allgemeine Versicherung AG, R+V Luxembourg Lebensversicherung S.A., DZ BANK AG, Union Investment Privatfonds GmbH, Union Investment Luxembourg S.A., Union/DZP Schweiz, DZ PRIVATBANK AG (Schweiz), VR-Leasing AG, Münchener Hypothekenbank eG, TeamBank AG, DZ PRIVATBANK S.A. (Luxemburg), VR Factorem GmbH, Süddeutsche Krankenversicherung a.G.) anrufen und per E-Mail oder Telefax kontaktieren.

Diese Einwilligungserklärung ist freiwillig und kann jederzeit - ohne Einfluss auf das Vertragsverhältnis - widerrufen werden.

Kontakt durch Verbundpartner

Auch Verbund- und Kooperationspartner der Bank (Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG, Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, R+V Lebensversicherung AG, R+V Allgemeine Versicherung AG, R+V Luxembourg Lebensversicherung S.A., DZ BANK AG, Union Investment Privatfonds GmbH, Union Investment Luxembourg S.A., Union/DZP Schweiz, DZ PRIVATBANK AG (Schweiz), VR-Leasing AG, Münchener Hypothekenbank eG, TeamBank AG, DZ PRIVATBANK S.A. (Luxemburg), VR Factorem GmbH, Süddeutsche Krankenversicherung a.G.) oder ein von ihnen beauftragtes Unternehmen dürfen mich zu Angeboten des jeweiligen Verbundpartners anrufen und per E-Mail oder Telefax kontaktieren.

Diese Einwilligungserklärung ist freiwillig und kann jederzeit - ohne Einfluss auf das Vertragsverhältnis - widerrufen werden.

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