Bieterverfahren Wohn- und Geschäftshaus in Passauer Bestlage - Fußgängerzone 94032 PassauKapitalanlage oder Eigennutzung! Flexibles Wohn- und Geschäftshaus in 94481 Grafenau

-VERKAUFT-

Kaufpreis: auf Anfrage

Objekttyp: Wohn- und Geschäftshaus in Passauer Bestlage
Gewerbliche Mietfläche: ca. 189 m²
Wohnwirtschaftliche Mietfläche: ca. 266 m²
Baujahr: unbekannt
Zum Baujahr der Gebäude liegen uns keine Informationen vor.
Im Archiv der Stadt Passau befinden sich Baupläne aus dem
Jahr 1904. Das Ursprungsbaujahr dürfte jedoch wesentlich
früher sein.
Heizungsart: Gasheizkessel BJ. 1994 - Niedertemperaturanlage mit 80 kW -
ohne Austauschverpflichtung - Ferngasanschluss
teilweise Elektronachtspeicheröfen
Grundstücksfläche: 230 m²

Raumprogramm:

Vorderhaus:
Das großzügige Vorderhaus umschließt ein Erdgeschoss, das erste und zweite Obergeschoss, ein nicht ausgebautes Dachgeschoss sowie einen kleinen Kellerraum.

Rückgebäude:
Das Rückgebäude umfasst ein Erdgeschoss, das erste und zweite Obergeschoss und einen nicht zugänglichen Dachraum.

Lichthof:
Beide Gebäude umschließen zusammen mit dem östlichen Nachbargebäude einen kleinen Lichthof. Dieser ist über eine Treppe im Lichthof über das erste Obergeschoss des Rückgebäudes zugänglich.

Mietverhältnis:

Im Erdgeschoss befindet sich derzeit ein Ladengeschäft

Stellplatznachweis:

Für die bestehende Nutzung sind vier PKW-Stellplätze erforderlich. Lt. Auskunft der Eigentümer sind diese vier Stellplätze bereits abgelöst.

Baumaßnahmen im Jahre 2019:

Fassadensanierung mit Erneuerung der Schaufenster und Türen im Erdgeschoss
Erneuerung Brandschutztüren im Erdgeschoss
Erneuerung Elektro-, Wasser- und Gasinstallationen im Untergeschoss
Erneuerung Kanalanschluss Gebäude

Energieausweis Neubau:

Da das Landesamt für Denkmalpflege in Bayern die gesamte Altstadt (Halbinsel zwischen Donau und Inn, mit der westlichen Begrenzung Schanzlbrücke - Ludwigsplatz - Nikolastraße) unter Ensembleschutz gestellt hat, greift auch hier der § 24 der EnEV „Ausnahmen von der Ausweispflicht“. Sollten jedoch Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden, kann mit der evtl. notwendigen Baugenehmigung oder dem Antrag auf KfW-Mittel ein Energieausweis gefordert werden.