Ihr Freistellungsauftrag wurde am 1. Januar 2023 erhöht

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Sparerpauschbetrag erhöht sich ab 2023

Worum geht es?

Nach dem Jahressteuergesetz 2022 werden mit Wirkung zum 1. Januar 2023 die Höchstbeträge für den Sparerpauschbetrag angehoben:

  • Bei Alleinstehenden von derzeit 801 Euro auf 1.000 Euro
  • Bei Verheirateten/Lebenspartnern von derzeit 1.602 Euro auf 2.000 Euro

Dies bedeutet, dass die bei uns geführten Freistellungsaufträge um 24,844 % erhöht werden.

Diese Erhöhungen werden automatisch durchgeführt. Somit müssen Sie nichts Weiteres veranlassen.

Sofern Sie eine anderweitige Verteilung des Ihnen zustehenden Sparerpauschbetrages wünschen, sprechen Sie uns gerne an.
Wichtig ist aber nicht nur die richtige Verteilung der Freibeträge, sondern auch die richtige Verteilung des Vermögens. Gerne zeigen wir Ihnen hierzu interessante Anlagemöglichkeiten auf.

Tipp: Ab Januar 2023 können Sie In Ihrem Onlinebanking (bzw. in der App) den Freistellungsauftrag bequem ändern.