- Sichere Verwahrung aller Wertpapiere
- Handel an nationalen und internationalen Börsenplätzen
- Einfach online und per App Wertpapiere handeln
Wertpapierdepot eröffnen
Depotmodell wählen
Um mit Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren handeln zu können, benötigen Sie ein Wertpapierdepot. Ein Depot funktioniert ähnlich wie ein Girokonto, jedoch managen Sie in einem Depot Ihre Wertpapiere und Vermögensanteile statt Ihrer Kontoumsätze. Ein Online-Depot ist für die Abwicklung Ihrer Wertpapiergeschäfte besonders bequem und praktisch. Denn damit handeln Sie von Ihrem PC oder Handy aus mit Wertpapieren, wann und wo immer Sie wollen. Analyse-Instrumente und stets aktuelle Finanzinformationen unterstützen Sie bei Ihren Anlage-Entscheidungen.
Konditionen für unsere Depotmodelle
Depotmodell 1:
Depot Online
Ihre Vorteile im Überblick
- keine Limitgebühren
- Traden schon ab 6,95€*
- Maximalgebühr pro Auftrag von 69,95€
Konditionen im Überblick
Orders | |||
---|---|---|---|
Gattung | Mindestens | Kauf/Verkauf | Maximal |
Emittent DZ-Bank AG | |||
Zertifikate | 6,95 € | 0,25 % | 69,95 € |
Optionsscheine |
6,95 € |
0,25 % |
69,95 € |
Aktienanleihen | 6,95 € | 0,25 % | 69,95 € |
Andere Emittenten | |||
Aktien, Inland |
11,95 € | 0,25 % | 69,95 € |
Zertifikate | 11,95 € | 0,25 % | 69,95 € |
Anleihen, Inland | 11,95 € | 0,25 % | 69,95 € |
Investmentfonds | 11,95 € | 0,25 % | 69,95 € |
Sparpläne | 1,50 € | 2,00 % | -- |
Limite | |||
Vormerkung | 0 € | ||
Änderung |
0 € | ||
Streichung | 0 € | ||
Depotführung pro Jahr | |||
Online-Depotführung vom Kurswert (zzgl. ges. Ust) | 0,10 % | ||
Mindestpreis (inkl. ges. Ust) | 11,90 € | ||
Mindestpreis pro Online-Bestandsposten (inkl. ges. Ust) | 5,95 € |
Nutzen Sie das OnlineBanking?
Eröffnen Sie Ihr Depot direkt im OnlineBanking.
Sie nutzen noch kein OnlineBanking?
Lassen Sie Ihr Konto fürs OnlineBanking freischalten.
Sind Sie Neukunde?
Eröffnen Sie Ihr Depot nach der Kontoeröffnung im OnlineBanking.
Depotmodell 2:
MeinDepot für Kunden von 0-30 Jahren
Ihre Vorteile im Überblick
- Online-Depotführung kostenlos
- Orderentgelt 4,95 €
zuzüglich eventueller fremder Kosten
- Sparplanaufträge 0,00 €
Bitte beachten Sie:
Das kostenfreie Depotmodell MeinDepot steht nur für junge Kunden unter 31 Jahren zur Verfügung.
Depot eröffnen - das ist zu tun
Nutzen Sie das OnlineBanking?
Eröffnen Sie Ihr Depot direkt im OnlineBanking.
Sie nutzen noch kein OnlineBanking?
Lassen Sie Ihr Konto fürs OnlineBanking freischalten.
Sind Sie Neukunde?
Eröffnen Sie Ihr Depot nach der Kontoeröffnung im OnlineBanking.
Das bietet Ihnen unser neues Brokerage im OnlineBanking und in der VR Banking App
Mehr zur Marktdatenübersicht
Quelle: DZ BANK (Stand: November 2023)
Mehr zur Order- und Sparplanfunktion
Quelle: DZ BANK (Stand: November 2023)
Quelle: DZ BANK (Stand: November 2023)
Häufige Fragen zum Wertpapierdepot
Je nach Depotmodell zahlen Sie unabhängig von Gebühren für den Wertpapierhandel Depotgebühren für den Verwaltungsaufwand. Für jede Order werden zudem Transaktionskosten berechnet. Bei Investmentfonds zahlen Sie eventuell noch einen Ausgabeaufschlag. Detaillierte Informationen können Sie auch unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.
Grundsätzlich sollten Sie nicht nur die reinen Kosten vergleichen, sondern auch Ihre Bedürfnisse bei der Wahl des richtigen Depots berücksichtigen. So können Online-Depots zwar günstiger sein, dabei aber eventuell nicht die für Sie bestmögliche Beratung und Services bieten.
Ja. Bei unserem Wertpapiersparplan "meinSparplan" haben Sie die Möglichkeit, aus einem großen Angebot an Aktien, Fonds und ETFs zu wählen und schon mit kleinen, regelmäßigen Einzahlungen ein Vermögen aufzubauen.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer VR-Bank Passau eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre VR-Bank Passau eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.