Wollen Sie sich Ihr Traumhaus bauen oder möchten Sie eine Immobilie kaufen? Mit einer Baufinanzierung Ihrer VR-Bank Passau eG wird Ihr Traum vom Eigenheim wahr. Unsere Finanzierungsspezialisten vor Ort beraten Sie gerne und stellen Ihnen einen auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Finanzierungplan zusammen.
Bauen und Kaufen
Zinsen bis 30 Jahre fest
Ihre Baufinanzierung im Überblick
- Persönliche, individuelle Beratung durch unsere Finanzierungsspezialisten vor Ort
- Rate, Laufzeit, Sondertilgung - ganz auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt
- Einbindung von Fördermitteln und Zuschüssen möglich
- Gerne beraten wir Sie auch rund um das Thema Absicherung Ihrer Immobilie
- Finanzierungsangebot schnell und einfach online anfordern
Unsere Konditionen für Ihre Baufinanzierung
Nutzen Sie die niedrigen Zinsen und verwirklichen Sie sich Ihren Traum vom Eigenheim. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in Ihrer VR-Bank Passau eG und wir berechnen Ihren individuellen Finanzierungsplan.
Rechner
Hier können Sie ermitteln, welche Notar- und Grundbuchkosten Sie zu erwarten haben.
Zuschüsse und Förderungen
Bei der Finanzierung Ihres Eigenheims greifen Ihnen Bund, Länder und Kommunen mit verschiedenen Förderprogrammen unter die Arme. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Ihnen beispielsweise zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse an. Ihr Berater prüft gemeinsam mit Ihnen, wie Sie die Förderung optimal ausschöpfen.
Überblick Förderprogramme:
- Wohneigentum
- Energieeffizientes Bauen
- Zusätzliche Förderung für junge Familien
- Erneuerbare Energien, Photovoltaik und Speicher
- Staatliche Unterstützung für Ihre Wünsche (z.B. Riesterförderung)
Beantragen Sie Ihren Zuschuss jetzt online mit dem ZuschussGuide!
Auch wenn Sie nicht finanzieren, sichern Sie sich Ihren Zuschuss – fragen Sie uns.
Unterlagen für den Beratungstermin
Kommen Sie in Ihre VR-Bank Passau eG und wir stellen Ihnen in einem persönlichen Beratungstermin Ihren individuellen Finanzierungsplan zusammen. Dazu benötigen wir einige Unterlagen, die Sie bitte zum Gespräch mitnehmen. Unsere Checkliste für Ihre optimale Vorbereitung sowie die erforderliche Selbstauskunft finden Sie hier.
Einfach Listen online ausfüllen, ausdrucken und zum Termin mitbringen oder gerne auch vorab per Mail an uns senden.
Häufige Fragen
Bevor Sie einen Kaufvertrag unterzeichnen, sollten Sie folgende Unterlagen prüfen:
- Grundbuch: Gibt es Wege- oder Vorverkaufsrechte, ausstehende Erschließungskosten?
- Baulastenverzeichnis: Wie ist die Bebaubarkeit des Grundstücks?
- Liegenschaftskataster: Wie sind die Grundstücksgrenzen?
- Altlastenverzeichnis: Ist das Grundstück belastet, zum Beispiel durch Bodengifte?
Ein Notar unterstützt Sie zudem bei der rechtlichen Abwicklung Ihres Kaufvertrags. Er überprüft die Einträge im Grundbuch und bereitet den Kaufvertrag vor. Lassen Sie diesen vor Unterschrift von einem Anwalt prüfen, damit eventuell vor der Übergabe der Immobilie zu beseitigende Mängel festgehalten werden. Bis zur endgültigen Eintragung ins Grundbuch veranlasst der Notar eine Auflassungsvormerkung. Diese schützt Sie vor nachträglichen, nicht abgesprochenen Änderungen. Erst nach erfolgter Eintragung sind Sie der neue Eigentümer.
Besichtigen Sie nach Plan:
- Lassen Sie sich vor der Besichtigung den Grundriss zuschicken.
- Notieren Sie sich, was Sie untersuchen und welche Fragen Sie dem Verkäufer stellen wollen.
- Gehen Sie strukturiert vor, zum Beispiel von außen nach innen und vom Keller zum Dachstuhl.
- Denken Sie bei Eigentumswohnungen auch an das gemeinschaftliche Eigentum wie Tiefgarage oder Vorgarten.
- Lassen Sie sich den Gebäude-Energieausweis zeigen.
Funktion des Energieausweises
Immobilienbesitzer sollen mit einem Energieausweis motiviert werden, durch Modernisierungen den Wert ihres Gebäudes zu steigern. Käufer und Mieter können mit einem Energieausweis die Energie-Effizienz einer Immobilie bundesweit einheitlich beurteilen.
Pflicht zum Energieausweis
Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) besagt, dass Hauseigentümer von Wohngebäuden bis einschließlich Baujahr 1965 Mietern oder Käufern seit 2008 einen Energieausweis vorlegen müssen. Seit Juli 2009 müssen alle Eigentümer auf Verlangen einen Energieausweis vorlegen.
Zwei Varianten des Energieausweises
- Bedarfsorientierter Ausweis: auf Grundlage des Energieträgers und des Zustandes von Gebäude und Heizung
- Verbrauchsorientierter Ausweis: auf Grundlage des Energieverbrauchs der vergangenen drei Jahre
Während Häuser bis Baujahr 1977 einen Bedarfsausweis benötigen, besteht bei Häusern ab Baujahr 1977 die Wahlfreiheit zwischen beiden Varianten des Energieausweises.
Gültigkeit und Kosten
Ein Energie-Ausweis ist zehn Jahre gültig und wird nur von Fachleuten ausgestellt, zum Beispiel von Architekten, bestimmten Handwerkern oder Ingenieuren. Da der Gesetzgeber keine Vorgaben zu den Kosten gibt, wird der Preis zwischen Aussteller und Auftraggeber frei verhandelt. Entscheidend sind die Gebäudegröße und der für die Datenerhebung erforderliche Zeitaufwand.