Einlagensicherung

So schützen Volksbanken Raiffeisenbanken Ihr Geld

Ihre VR-Bank Passau eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen, freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen.

Einlagensicherung verständlich erklärt

Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (BVR) (Stand Juli 2016)

Wichtige Information zur Einlagensicherung

Wir sind verpflichtet, unsere Einleger mit dem nachfolgenden „Informationsbogen für den Einleger“ über die gesetzliche Einlagensicherung zu informieren. Über diese gesetzliche Einlagensicherung hinaus sind die Einlagen durch die Sicherungseinrichtung des BVR geschützt. Unabhängig von der Einlagensicherung bleibt die Institutssicherung der genossenschaftlichen FinanzGruppe wie bisher bestehen. Deren Aufgabe ist es, Insolvenzen und somit Entschädigungsfälle zu vermeiden.